Deutschland
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Selbst wenn ein Eigenbedarf nachgewiesen wird kann man gegen die Kündigung klagen und als 75-jährige hat man wahrscheinlich mehr als gute Gewinnchancen.
daß was komplett schief liegt, wenn menschen ihr recht auf wohnen einklagen müssen, ist aber offensichtlich. und volkswirtschafltich vor allem der juristerei dienlich.
Recht haben ist das eine. Recht bekommen das andere. Und sein Recht muss man sich leider auch leisten können.
Ich würde ihr raten, den Mieterschutzbund zu kontaktieren. Vielleicht kennen die auch Ansprechpartner, die da Hilfe bieten
Was auch hilft: Sagen, dass man die Wohnung selbst kaufen würde, man hat dann als langjähriger Mieter Vorkaufsrecht. Selbst, wenn das Interesse nicht echt ist, hilft das, wenn die Potenziellen Interessenten vor Ort kommen, die Wohnung sich anzuschauen: allein, dass man als Mieter in Erwägung zieht, die Wohnung kaufen zu wollen, hält dann viele Investoren davon ab, ein Angebot abzugeben.
Hab ich aber ja gesagt, dass es in diesem Fall eher die Norm ist. Ich kenne einige Fälle von Eigenbedarfansprüchen in meinem erweiterten Umfeld und da musste niemand raus. Und das sind bei mir alles berufstätige junge Leute, eine 75-jährige auf dem Rechtsweg aus seinem Wohneigentum rauszubekommen halte ich für gänzlich unmöglich. Die meisten Eigentümer geben sofort auf wenn du der Kündigung widersprichst und mit der (tatsächlich vorhandenen oder nicht) Rechtsschutzversicherung drohst, weil die auch wissen wie klein ihre Erfolgschancen sind.
Hab ich auch gemacht.