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submitted 1 year ago by DrM@feddit.de to c/fahrrad@feddit.de

Ich habe jetzt seit etwas mehr als einem Jahr mein Jobrad und fahre bisher ohne GPS-Tracker umher. Natürlich habe ich öfter Angst, dass es gestohlen wird. Das Rad hat einen Listenpreis von 3600€ und jeden Monat habe ich mehr investiert. Von der JobRad Diebstahlschutzversicherung bekommt man bekanntlich nichts zurück, wenn das Rad gestohlen wird. Man muss nur die Raten nicht weiter zahlen, ein schlechter Deal, aber leider gibt es halt nur JobRad bei mir in der Firma.

Die ganze Zeit frage ich mich jetzt schon, ob sich ein GPS-Tracker für ein JobRad lohnen würde. Ich habe ein paar Freunde bei der Polizei und die haben mir bestätigt dass eine Rückholung bei einem eingebauten GPS-Tracker sehr wahrscheinlich wird. Eigentlich reicht sogar ein AirTag, aber beides ist natürlich das idealste.

Nur ist das JobRad ja nicht MEIN Rad, sondern gehört in erster Instanz JobRad, in zweiter Instanz meinem Arbeitgeber und ist mir nur in dritter Instanz überlassen. Wenn das Rad gestohlen wird und der Leasingvertrag mit JobRad durch deren Versicherung ausläuft, wie würde das dann bei einer Rückholung vom Rad überhaupt aussehen? Würde ich das Rad dann rauskaufen können oder hätte ich da eh keine Chance? Weiß das jemand?

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[-] matthias@lemmy.ruhr 3 points 1 year ago

Ich nutze zwei Apple Airtag in meinem JobRad. Einen gut zu findenden (als Bauernopfer) und einen massiv ins Rad eingebauten. Haben ist in dem Fall besser als brauchen. ;-)

[-] DrM@feddit.de 4 points 1 year ago

Die Frage die ich mir stelle ist halt: bringt es überhaupt irgendeinen Mehrwert? Denn "haben ist besser als brauchen" ist halt wirklich die Frage. Wenn du das JobRad eh nicht wiederbekommen kannst (es ist ja nicht deins), dann bringt dir der AirTag wenig und du hast nur unnötig Geld und Aufwand reingesteckt um den zu verstecken.

[-] matthias@lemmy.ruhr 1 points 1 year ago

Es gibt mittlerweile genug Beispiele, in denen die Polizei dem Besitzer durchaus zeitnah nach dem Auffinden helfen konnte, sein Rad zurück zu erhalten. Wenn Du nachweisen kannst dass das Rad von Dir geleast wurde (Übergabekopie), dann bekommst Du es zurück. Nur, wenn es nicht getrackt werden kann und nicht auffindbar ist, dann schaust Du in die Röhre.

[-] DrM@feddit.de 1 points 1 year ago

Hast du so ein Beispiel für ein geleastes Rad? Ich weiß wie bereits beschrieben dass die Tracker eine gute Sache sind um sein Rad zurückzubekommen, frage mich aber wie das bei dem geleasten Rad ist, vor allem dann wenn die Versicherung schon gegriffen hat.

[-] matthias@lemmy.ruhr 2 points 1 year ago

Es spielt am Ende des Tages keine Rolle, ob es ein Leasingrad oder ein gekauftes Rad ist. Du hast ca. einen Zeitraum von einem halben Tag bei hochwertigen Rädern. Danach sind sie - in den meisten Fällen - zerlegt oder im Ausland. Dann hast Du verloren.

Es gibt nur den kurzen Zeitraum nach dem Diebstahl und Du musst es sofort orten können. Ist das der Fall und Du bist im Besitz eines Eigentumsnachweis, dann musst Du sehr schnell mit der Polizei vor Ort sein und Dein Rad finden.

Dann wird es durch die Beamten sowie so beschlagnahmt und mit zur Wache genommen und nach Feststellung der Besitzverhältnisse wieder an Dich übergeben.

Sobald die Versicherung alles abgewickelt hat, hast Du in beiden Fällen (gekauftes oder geleastes Rad) Pech gehabt. Dann ist der Schadensfall abgewickelt.

[-] DrM@feddit.de 1 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Das meiste was du sagst stimmt so nicht. Es gibt mittlerweile viele grenzüberschreitende Ermittlergruppen um Fahrräder im Ausland schnell wiederzubeschaffen. Wenn sie im europäischen Ausland sind, ist das mittlerweile nur noch selten ein Problem, wenn man einen Tracker im Rad hat.

Und bei gekauften Rädern ist deine Info komplett falsch. Wenn ein gekauftes Rad geklaut wurde, kannst du das sofort von der Versicherung abwickeln lassen. Wenn die Polizei das Fahrrad wiederfindet, musst du der Versicherung das ganze sofort melden. Dann kannst du entscheiden, ob du das Versicherungsgeld zurückzahlst oder das Fahrrad der Versicherung überlässt.

Bei einem geleasten Fahrrad siehst du von dem Versicherungsgeld aber nichts, das Geld bekommt JobRad von ihrer Versicherung und dir wird lediglich der Leasingvertrag gekündigt. Hier ist es vollkommen davon abhängig, wie JobRad in so einem Fall mit dem Rad umgeht, du selber hast kein Mitspracherecht. Außerdem ist eine Überlassungserklärung kein Eigentumsnachweis, das geleaste Fahrrad gehört dir schlicht und einfach nicht. Die Polizei würde dir das geklaute Fahrrad deshalb auch nicht zurückgeben, sondern es an den eigentlichen Besitzer geben. Das Fahrrad gehört JobRad und der Leasingnehmer ist dein Arbeitgeber, du hast nur eine Nutzungserlaubnis.

[-] matthias@lemmy.ruhr 1 points 1 year ago

Wenn Du doch eh alles nötige weißt, dann ist es doch klasse. Du hast ja sicherlich mit einigem Recht und ich habe den ganzen Prozess verkürzt dargestellt, aber am Ende der polizeilichen Ermittlungen steht Dein Fahrrad wieder vor Deiner Haustür, wenn es zeitnah und vor Abwicklung durch Jobrads Versicherung gefunden wird. Und genau dafür setze ich meine Tracker ein.

Übrigens ermöglichen Dir das Herauskaufen nach Abwicklung auch bei gekauften Rädern nicht alle Versicherungen, hier kommt es auf die jeweiligen AGB und/oder Einzelfallentscheidungen an.

Vielleicht hat ja noch jemand weitergehendere Informationen für Dich.

[-] DrM@feddit.de 2 points 1 year ago

Nein, das für mich einzig relevante weiß ich nicht: wie reagiert JobRad, wenn das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde und dann wiedergefunden wird. Das ist alles, worum dieser Post geht, weil das die einzige unbekannte ist, für den JobRad-Nutzer aber die einzig relevante Info.

this post was submitted on 17 Aug 2023
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