Deutschland
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Komische Antwort. Hast du je von jemandem gehört, der sein Messer zerstören will?
Ich denke, die Frage geht in die Richtung von: "Wie sehr lieben haben Sie ihr Messer?" "Wie waffengeil sind Sie?"
Bei der Beurteilung einer Notwehr muss man prüfen, welche verschiedenen Mittel jemandem zur Verteidigung zur Verfügung standen. Ein Aspekt davon ist, wie gut die Angeklagte mit dem Messer umgehen konnte.
Und für diese Antwort, vermute ich,hat ein erfahrener Anwalt gut bei der Vorbereitung geholfen.
Meinst du?
Ich kann mir das schon vorstellen das wenn ich jemanden mit was-auch-immer ausversehen umgebracht habe, das ich das nicht mehr haben wollen würde.
Aber kann auch gut sein das das Teil einer Strategie ist 🤔
Na ja, jedenfalls bin ich mir sicher, dass die Frage einen Hintergedanken hatte.
Denn dass beschlagnahmte Sachen hinterher irgendwann zurückgegeben werden, ist ja im Verfahren ganz normal vorgeschrieben und so ein gähnlangweiliges Detail muss ein Richter wohl kaum erwähnen.