Deutschland
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Hmm, das sehe ich anders. Auch Gerichte, Polizeistationen etc. sind Orte die eine "staatstragende" Funktion haben, und darauf mit der Flagge aufmerksam zu machen ist nach meiner Meinung nichts verkehrtes. Was die Gleichbehandlung angeht: Natürlich darf die Nationalität hier nicht völlig in den Hintergrund treten - jemand mit einer deutschen Staatsbürgerschaft hat andere Rechte (und Pflichten!) als jemand der sich hier "nur" im Rahmen einer anderern Aufenthaltsform aufhält.
Welche Pflichten hat ein Staatsbürger ggü. der Polizei oder den Gerichten, die ein Nicht-Staatsbürger nicht hat? Mir fällt bei Gerichten höchsten ein, dass man zum Schöffen berufen werden könnte, was sehr unwahrscheinlich ist. Aber auch da hat man keine Pflicht ggü. der Nation, sondern ggü. seinen Mitbürgern, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben.