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this post was submitted on 23 Aug 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Aber grundsätzliche Regelungen zum Kindswohl existieren ja, und da liegt es eindeutig im Ermessen zuständiger Stellen (Jugendamt, Gerichte, Kinderärzte), was eine Gefährdung des Kindswohles ist. Braucht es da eine Sonderregelung?
Gibt ja bei jungen Kindern regelmäßig verpflichtende Arztbesuche (U-Untersuchungen), und wenn KinderärztInnen bei diesen Hinweise auf Kindeswohlgefährdung begegnen, dann sind die angehalten das Jugendamt zu informieren afaik. Bei Schuleintritt ist dann sogar noch eine amtsärztliche Untersuchung Pflicht und danach sind LehrerInnen und andere Betreuende (Soz-Päd etc) an den Schulen da, um dort einen eventuellen Missbrauch dieser Freiheit festzustellen.
Eltern werden auch weitreichende Freiheiten in der Erziehung eingeräumt und es gibt viele Formen des psychischen Missbrauchs, die nicht ausfrücklich verboten sind und vorkommen. Meiner Vermutung nach häufiger vorkommen werden als Eltern, die aus was für Gründen auch immer dem "falschen" Geschlecht zuordnen.
Ich selbst als Elternteil würde jedenfalls viel darüber nachdenken und ärztlichen bzw. psychologischen Rat suchen, wenn eines meiner Kinder darauf bestehen würde, das eingetragene Geschlecht zu ändern.
Kann mir auch vorstellen, dass es Verrückte gibt, die wirklich sowas machen würden, glaube aber auch, dass deren Kinder leider auch ohne dieses Gesetz schon leiden :^(