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this post was submitted on 04 Oct 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Regeln
- Seid nett zueinander.
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Bundesländer:
founded 3 years ago
MODERATORS
Naja, für Bewegungsprofile muss man schon extra Datenbanken etc anlegen.
Das kann man weiter einfach nicht tun.
Spekulationen dass man das dann doch tun könnte würde ich als Slippery Slope fallacy abtun.
Wo ein Trog ist da kommen die Schweine. Die Datenbank muss zumindest lokal ja schonmal gegeben sein, sonst funktioniert das ganze nicht. Da ist es dann nur noch ein kleiner Schritt das zusammen zu führen.
Die muss allerdings streng genommen nur Falschparker und solche die es werden wenn sie zeitliche Beschränkungen nicht einhalten umfassen. Wichtig wäre also, hier direkt bei der Umsetzung auf minimale Datenerhebung zu bestehen.
Sind die Bilder erst mal aufgezeichnet kann dir jeder Programmierer eine library einbinden, die Nummernschilder erkennt, diese mit Geodaten koppeln und in eine Datenbank ablegt. Aus rechtlichen Gründen wird das garantiert sowieso schon gemacht.
Jobangebote gerne per PM. MfG
Ja, kann. Ob er darf ist doch die Frage. Das wäre dann der Punkt wo man das dürfen untersagen sollte, nicht beim Parkzettel schreiben.
Welche rechtlichen Gründe sollen das sein?
Wer macht das schon, der Staat?
Kann das ohne explizite Einwilligung DSGVO konform sein?
Für Parkplatzüberwachung mit kontaktlosem Bezahlsystem wird das auch schon eingesetzt auf privaten Parkplätzen.