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BVerfG: Klage gegen Legasthenie-Vermerk auf Zeugnis erfolgreich
(www.tagesschau.de)
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Die Rechtschreibkorrektur erkennt Fehler und markiert sie. Wenn man sich aber nicht die zehn Sekunden nimmt, nochmal zu schauen und Fehler zu überprüfen, nutzt die Korrektur auch nichts.
Jemand der weiß, dass er damit Schwierigkeiten hat, würde sie auch nutzen.
Der Widerspruch ist also nicht in der Empirie, sondern im Verhalten von Menschen, die auf Basis von Legasthenie diskriminieren könnten. Genau deswegen sollte das nicht im Zeugnis vermerkt werden.