Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielbahnhof
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte
erhalten Sie eine Entschädigung von 25 % des Fahrkarten-
preises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten 50 %; bei
Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung
auf der Grundlage des halben Fahrkartenpreises berechnet.
Zeitfahrkarten (z. B. Wochen- oder Monatskarten, Länder-
Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal je
Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1. Klasse)
Im Fernverkehr: 5 EUR (2. Klasse), 7,50 EUR (1. Klasse)
BahnCard 100: 10 EUR (2. Klasse), 15 EUR (1. Klasse)
Insgesamt werden max. 25 % des Zeitfahrkartenpreises
entschädigt.Zeitkarteninhaber (Ausnahme BahnCard 100) können
auch mehrere Verspätungsfälle ab 20 Minuten innerhalb
der Geltungsdauer der Zeitkarte zusammenrechnen und
gesammelt zur Erstattung oder Entschädigung einreichen.
Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht aus-
gezahlt; reichen Sie deshalb Entschädigungsanträge bei
Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt ein.
Weiterfahrt mit einem anderen Zug
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens
20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie:
Bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeit-
punkt die Fahrt auf der gleichen Strecke oder auf einer
anderen Strecke fortsetzen und dabei auch
andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen
(eine ggf. erforderliche Fahrkarte müssen Sie zunächst
bezahlen und können Sie sich anschließend erstatten
lassen; erheblich ermäßigte Fahrkarten können davon
ausgenommen sein).
Bei Fahrkarten mit Zugbindung (z. B. Sparpreis) ist
diese automatisch aufgehoben.
Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise
wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
Bei einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten oder
mehr am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie:
Von der Reise zurücktreten und sich den Fahrkartenpreis
erstatten lassen oder
die Reise abbrechen und sich den Anteil des Fahrkarten-
preises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen oder
die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum
Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den Fahrkarten-
preis erstatten lassen.
Ihre Fahrgastrechte im Überblick:
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte erhalten Sie eine Entschädigung von 25 % des Fahrkarten- preises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten 50 %; bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben Fahrkartenpreises berechnet.
Zeitfahrkarten (z. B. Wochen- oder Monatskarten, Länder- Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt: Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1. Klasse) Im Fernverkehr: 5 EUR (2. Klasse), 7,50 EUR (1. Klasse) BahnCard 100: 10 EUR (2. Klasse), 15 EUR (1. Klasse) Insgesamt werden max. 25 % des Zeitfahrkartenpreises entschädigt. Zeitkarteninhaber (Ausnahme BahnCard 100) können auch mehrere Verspätungsfälle ab 20 Minuten innerhalb der Geltungsdauer der Zeitkarte zusammenrechnen und gesammelt zur Erstattung oder Entschädigung einreichen. Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht aus- gezahlt; reichen Sie deshalb Entschädigungsanträge bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs gesammelt ein.
https://cms.static-bahn.de/wmedia/redaktion/aushaenge/fahrgastrechte/Flyer-Fahrgastrechte.pdf
Kann sich schon lohnen, wenn's öfter vorkommt. (Tut es)