this post was submitted on 14 Jul 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Ursprünglich wurde diese Community auf feddit.de gegründet. Nachdem feddit.de mit immer mehr IT-Problemen kämpft und die Admins nicht verfügbar sind, hat ein Teil der Community beschlossen einen Umzug auf eine neue Instanz unter dem Dach der Fediverse Foundation durchzuführen.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
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Absolut irres framing. Ich habe zu viele Couches für meine kleine Wohnung. Darum stell ich die jetzt einfach auf den Bürgersteig.
Das hab ich mir auch schon öfter gedacht! Aber wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt? Was für Privateigentum darf ich auf öffentlichem Grund lagern und was nicht?
Ich weiß, dass das Straßenrandparken erst mit einem Richterspruch 1950 oder so angefangen hat. Aber wie ist das aktuell?
Solange es nicht per Anordnung (Schilder oder Markierung) verboten ist, kannst du dein Kfz in den öffentlichen Straßenraum stellen. Voraussetzung ist, dass es eine gültige Zulassung und Nummernschilder besitzt.
Glaube es ging um anderen Privatbesitz als das hochheilige deutsche Auto.
Dann ist die Antwort: "Nichts, für das die Kommune dir nicht auf Antrag und gegen Gebühr eine Sondernutzung genehmigt hat."