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Innenministerium will Cloud-Speicher von Asylsuchenden auslesen
(netzpolitik.org)
Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
Was zum fick? Das kann doch gar nicht mit der DSGVO vereinbar sein oder?!?
die DSGVO hat privaten Akteuren wichtige Grenzen gesetzt. Sie enthält aber auch weitreichende Öffnungsklauseln für staatliche Akteure, die in nationales Recht umgesetzt werden können.
Verdammt! Das wusste ich nicht.
DSGVO gilt nur für Bürger erster Klasse.