Tatsächlich scheint sowas nicht wirklich möglich zu sein - es muss wohl laut Geschäftsverteilungsplan immer eine Vertretung zugewiesen sein. Allerdings gibt es Richter die auf bestimmte Kammern oder Senate keinen Bock haben und diese dann einfach ignorieren - was aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit auch weitläufig möglich ist. Es ist extrem schwer solche Fälle los zu werden, siehe den Fall einer Richterin am Bundesfinanzhof. Dafür spricht auch der "richterliche Auftrag" in der Signatur.
Deutschland
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Bundesländer:
Nachdem sie nach einer längeren Krankheitsphase wieder im Dienst war, leitete sie Akten unbearbeitet wieder an die Geschäftsstelle zurück. Dem Vorsitzenden des Senats teilte sie mit, dass sie "weiterhin" nicht dem X. Senat angehöre und nahm auch an Sitzungen nicht teil. Gegenüber dem Präsidium monierte sie, dass seit 2015 eine Reihe von "nichtigen" Beschlüssen ihr gegenüber getroffen worden seien.
Das hört sich ja an wie die Reichsbürger. Gut dass die endlich rausgeflogen ist und hoffentlich bekommt sie nie wieder eine Stelle mit auch nur einem bisschen Verantwortung.
Wenn man es ganz genau nimmt, wird hier nur mitgeteilt, dass die Kammer auf unabsehbare Zeit unbesetzt ist. Da steht jedoch nicht explizit, dass das Verfahren "ausgesetzt" oder sonstwie nicht fortgeführt würde.
Vielleicht ist das nur ein Versuch, die Parteien - ohne Mehrarbeit für die Vertretung der Kammerbesetzung zu verursachen - auf zum bilateralen Austausch zu bewegen. Einfach zu sagen "ätsch bätsch, wir machen hier erstmal nüschts" wäre halt nicht drin.
Alt-Text: Ein Abschnitt eines Schreiben eines Gerichtes.
"Sehr geehrte Damen und Herren, die Parteien werden darauf hingewiesen,dass die Kammer aktuell unbesetzt ist. Eine Nachbesetzung ist derzeit nicht absehbar. Die Parteien werden daher aufgefordert außergerichtlich zu verhandeln.
Mit freundlichen Grüßen, Im richterlichen Auftrag
Angestellte"