Ähm, hast Du den Artikel überhaupt gelesen? Das waren deutsche Bundeswehrsoldaten, die zusammen mit dem österreichischen Bundesheer eine Übung in Österreich abgehalten haben. Diese Übung war ordnungsgemäß angemeldet und auch öffentlich kommuniziert.
Das ist weder feindliches Territorium, weil Deutschland und Österreich nicht verfeindet sind, noch ein Verstoß gegen Völker- oder österreichisches Recht. Befreundete oder verbündete Armeen halten andauernd gemeinsame Manöver zu Land, Wasser und der Luft ab. Was soll denn daran illegal sein?
[...] ein Warnschuss ist wie gesagt in diesem Fall absolut nachvollziehbar.
Nehmen wir mal an, es wären wirklich feindliche Truppen gewesen, die mit scharfer Munition eine Invasion Österreichs gestartet hätten. Dann gäbe es keine dümmere Idee, als einen Schuß mit einem Jagdgewehr auf einen bewaffneten und offensichtlich zahlenmäßig überlegenen Gegner abzufeuern. Außer man hat einen Todeswunsch...
Grenzschutz ist in Deutschland Aufgabe der Bundespolizei (ehem. Bundesgrenzschutz). Dem Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands sind durch das Grundgesetz sehr enge Grenzen gesetzt (aus Gründen). Die aktuelle Lage erfüllt nicht mal ansatzweise die Bedingungen dafür, dass die Bundeswehr hier aktiv werden dürfte.