Woraus ergibt sich, dass der BTag diese Kompetenzen noch hat? Art.39 GG regelt lediglich die Wahlperiode. Sprich es gibt hier eine Regelungslücke. Die WV hat das in Art 27. geregelt und ist heranzuziehen, da sonst ein Verstoß gegen Art 20 GG vorliegt. Insbesondere gegen das Demokratieprinzip und die Volksouverantiat. Was die Juristen der CDU und SPD und deren Follower zusammengeschustert haben ist genau genommen Schwurbelei, was leider bei der hiesigen h.M in Deutschland gar nicht mal so selten ist.
Regenschirm
Es gab in der Weimarer Verfassung den Artikel 27, der klar formuliert hat, dass der Reichstag in der Übergangsphase lediglich die Geschäfte führt. Das GG hat hier eine Regelungslücke aus historischem Kontext heraus. Logisch und dogmatisch ist es richtig, dass der Bundestag die Befugnis zur Grundgesetzänderung nicht mehr hat. Insofern ist das meiner Meinung nach richtig, wenn die Grünen hier nicht zustimmen. Was CDU/SPD bzw. Merz und Klingbeil abziehen ist demokratisch das letzte.
Für mich führt das "Maßnahmenpaket" zu mehr Problemen als Lösungen. Alleine schon der Rückschritt zu Hartz4 wird mehr Ärzte, Sachbearbeiter, Anwälte und Richter binden als man es sich ausmalen möchte. Das ist nämlich der Teil der Bürokratie, den man zurecht abgeschafft hat, weil es zunächst gar nicht mehr die Kapazitäten gibt, um die Menschen in bestimmte Arbeit zu zwingen und die sich dagegen logischerweise wehren werden. Weiter geht es mit den Strompreissenkungen oder Reduzierung der MwSt. Das wird mind. die Inflation durch das Schuldenpaket auffressen, falls die Subventionen überhaupt weitergegeben werden. Wozu eine E-Auto Prämie, wenn in Städten alle zugepollert wird, abgesehen von Horror Kosten für den Führerschein , oder aus dem Land keine Ladestationen gibt? Ein ganz kleiner % wird sich ein E Auto kaufen, u zwar die die es sowieso getan hätten.
In 6 Monaten wird das Land noch tiefer versunken sein, dank dem lieben Herr Merz, der 0,0% das Format eines Kanzlers hat... Ich würde auf RRG hoffen.
Möglicherweise aber auch 2029 wenn die Groko es nicht gebacken bekommt... . Wir wissen es nicht. Vielleicht reicht es auch für RRG?
Man kann das auch auf einen Satz herunterbrechen: Es ändert sich nichts, außer dass die Armen noch ärmer werden." Ich hoffe, dass die SPD Merz nicht zum Kanzler wählt und wir Neuwahlen bekommen.
Der Art. 39 GG ist vergleichbar mit dem Art. 23 WV. Es geht lediglich um den Zeitraum. Die Auslegung, dass der BTag weiterhin vollständige Kompetenzen hat scheitert an Art. 20 Abs. 2 GG. Das Votum des Volks ist entscheidend, denn es beendet die Gesetzgebungsbefugnisse des BTag mit dem amtlichen Endergebnis. Weitreichende GG Änderungen können schlicht nicht mehr von einem alten BTag beschlossen werden, weil es die Arbeit der nachfolgenden Regierung erheblich erschweren könnte oder Änderungen herbeiführen könnte. Die Weimarer Verfassung hat das Problem mit Art. 27 WV geregelt, indem es dem RTag lediglich die laufenden Geschäfte übertrug, also quasi die Amtsüberführung.