@Guildo warum dann nicht auch ne Helmpflicht für Autofahrer?
xylakant
@Geruchsverbot ich fahr mit zwei Lichtern, Knallorange Jacke und werde trotzdem “übersehen”. Tagsüber, von Autos die direkt vor der Situation 50cm an mir vorbei gefahren sind. Der klassische Radunfall ist Rechtsabbieger, der nicht schaut. Warnwesten bringen einfach gar nichts in den meisten Situationen.
@Aiyub Da bleibt nur links des Schutzstreifens zu fahren und sich ne dicke Haut zulegen. Ich weiß, unbefriedigend, aber gegen die Dinger kann man noch nicht mal klagen, weil sie für Radfahrer keine bindende Wirkung haben.
Ich vermute du meinst die sogenannten Radschutzstreifen - die muss man als Radfahrer nicht befahren. Die sind ein reines Angebot. Es gelten weiter die normalen Abstände.
Und wie das so in Deutschland ist: Unterschiedliche Fallkonstellationen vor unterschiedlichen Gerichten führen zu unterschiedlichen Ergebnissen. In dem von mir verlinkten PDF werden auch Urteile aufgeführt, die bei 40cm in dichtem Verkehr eine Teilschuld verneint haben. Die Schmerzen hast trotzdem du an der Backe.
In jedem Fall ist es so, dass die Einschätzung was angemessen ist dem Radfahrer zusteht und nicht dem überholenden Autofahrer. Und selbst wenn das offensichtlich falsch ist ist der Autofahrer nicht berechtigt, das irgendwie mit Gewalt durchzusetzen.
@derFensterputzer Bei 50 cm Abstand bist du in der Stadt schon im Bereich Teilschuld bei Dooring.
Da bei Einhaltung eines vernünftigen Überholabstandes in praktisch allen Fällen die Gegenspur voll benutzt werden muss kommt es auch praktisch nie zu einer Behinderung des Überholenden.
@derFensterputzer Das hier liefert eine recht guten Einstieg https://sichtfahrgebot.de/rechtsfahrgebot.html, das darin verlinkte PDF vertieft das https://sichtfahrgebot.de/download/Seitenabstand.pdf
TL;DR: Radfahrer brauchen je nach Verkehrssituation einfach Platz, da ein Rad nicht spurstabil ist und zum Einlenken auch Raum in die andere Richtung braucht. Überholer üben signifikant Winddruck aus und wenn du dadurch ins Schwanken kommst oder eine Bogen fahren musst um das abzufangen willst du nicht auf dem Dreckbereich am Rand enden.
@Opafi “möglich weit rechts” bedeutet nicht “ganz rechts” sondern “so weit, wie es untern den gegebenen Umständen sicher und ohne Eigengefährdung möglich ist.” Für Radfahrer wird normalerweise ein Abstand von ca 80 bis 100cm vom rechten Fahrbahnrand angenommen, vom rechten Ende des Lenkers.
Ein Lenker ist ca 80cm breit, die Fahrradmitte ist also bei ca 1,40 vollkommen korrekt. Eine Fahrbahn ist ca 3-4m breit. “Mitte der Fahrbahn” ist also ziemlich Ok im Sinne der StVO.
@derFensterputzer Am besten einer der möglichst die Frisur zerdrückt, albern aussieht und über den man bei jedem verletzten oder getöteten Autofahrer schreiben kann. „Das Opfer trug keinen Helm.“ Denn genau das ist ja das Ziel dieser Idee: Den Radfahrern die Verantwortung für das Fehlverhalten anderer aufbürden. (Wer Spuren von Sarkasmus findet darf sie gerne behalten)