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Ist es radikal, das Elterngeld für Reiche zu streichen?
(sz-magazin.sueddeutsche.de)
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Nicht 150.000 Brutto, sondern zu versteuerndes Einkommen. Also sogar deutlich mehr.
Brutto ist doch das zu versteuernde Einkommen!?
Nein. Es gibt ja Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Im Artikel, in dem es hier geht, wird überschlagen, dass das einem Bruttoeinkommen von ca. 180.000 entspricht.
Alles klar, danke!
Problem ist, dass Reisekosten(beruflich) und Co auch gelten.
Wenn beide Elternteile arbeiten und noch diese Kosten drauf gerechnet bekommt, ist man schon beim Mittelstand