this post was submitted on 29 Oct 2023
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Ist ärgerlich, aber der AG hat tatsächlich das Recht die fehlerhaft gezahlte Gehaltssumme zurück zu fordern. Ich meine sogar bis zu 24 Monate (aber nicht sicher). Er darf es entweder so machen wie du beschreibst oder sogar die Summe als Einmal-Forderung zurück fordern. Es ist ein Ammenmärchen dass es so etwas gäbe wie „Bankfehler zu deinen Gunsten“. Es ist an sich ja auch nur fair. Anders herum hast du ja auch das Recht zu wenig gezahltes Gehalt einzufordern. Fälle wie deine las man in den letzten 5 Jahren immer mal wieder.
Das mit "Bankfehler zu Deinem Gunsten" gibt es doch, wenn Du entweder davon ausgehen kannst, dass Dir das Gehalt in der Höhe zusteht und Du es schlichtweg ausgegeben hast oder der Arbeitgeber weiß, dass Dir das Zuviel an Gehalt (z.B. Zuschläge) nicht zusteht. Ansonsten kann das Zuviel an Nettogehalt (nicht das Brutto!) auch bis zu 3 Jahre nach Kenntnis zurückgefordert werden. Auf der Seite der deutschen Anwaltshotline steht dazu mehr. Im Zweifel würde ich einen Anwalt kontaktieren.