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Schwer kranke Kläger dürfen Medikament für Suizid nicht kaufen
(www.spiegel.de)
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Das wird dann eben zum Streitpunkt. Ist der jeweils betrachtete Fall so ein extremer Ausnahmefall oder nicht? Gibt man die Mittel zu leichtfertig raus, sind es keine Ausnahmen mehr. Schon gar keine extremen Ausnahmen.