this post was submitted on 10 Nov 2023
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Das ist so unfassbar. Weckt mich auf. Ich träume doch schlecht.
Sprach- und fassungslos.
Da haben wir hier Strafe für unterlassene Hilfeleistung und an den Außengrenzen Strafe auf Hilfeleistung.
Verstößt so ein Gesetz nicht gleich gegen mehrere Artikel des GG, z.B. Artikel 2, Absatz 2? Oder Artikel 20, Absatz 1?
Weil es ja nicht verbietet Menschen in Seenot zu retten und in in den nächsten sicheren Hafen zu bringen. Nur müssen Retter jetzt halt vorsichtig sein, dass es wirklich "Seenot" ist und, dass die Menschen, die sie die Menschen, die sie retten auch wirklich in den nächsten sicherne Hafen bringen.
Im Endeffekt passiert durch so ein Gesetz echt nicht viel. Italien hat das ja schon länger und die Anklage gegen Carola Rackete wurde fallengelassen. Libyen ist halt nicht sicher und Leute in Nussschalen geraten im Mittelmeer recht schnell in Seenot.
Wenn überhaupt gäbe es in bestimmten Einzelfällen, wie den hier beschriebenen, ein Problem für Aktivisten. Aber das sind wohl Einzelfälle.
Soweit ich weiß gibt es auch noch Ausnahmen für Menschen, die wirklich Flüchtlinge sind. Wenn Du z.B. einen iranische Frauenrechtlerin mit deinem Flugzeug nach Deutschland bringst, verletzt du dabei kein Gesetz, wenn du das am Flughafen (also bei der Einreise) sofort meldest. Selbst, wenn sie dich bezahlt. Wer sich direkt mit dem iranischen Regime anlegt hat halt Anrecht auf Asyl und ist ein Flüchtling, dessen Einreise legal ist. "Flüchtling" ist aber recht eng definiert. Vor Hungersnöten oder so zu fliehen macht dich noch lange nicht zum Flüchtling. Du musst schon wegen deiner Meinung, Herkunft oder Religion verfolgt werden.
Das stimmt so einfach nicht. Jeder Mensch hat erstmal das Anrecht, einen Asylantrag zu stellen, und dass dieser geprüft wird. Erst wenn man endgültig kein Asyl oder einen anderen Schutzstatus erhält, muss man ausreisen, und ist damit illegal hier. Daraus folgt: Niemandes Einreise ist illegal, es sei denn jemand wurde schonmal abgelehnt und kommt ein zweites Mal.
Deine Logik stimmt so nicht. Dass jeder ein Recht auf die Prüfung des Asylantrags hat, macht die Einreise erstmal nicht legal. Du hast auch ein Recht darauf, dass das Gericht Notwehr als Rechtsfertigungsgrund prüft, wenn du jemanden geschlagen hast. Aber das macht es nicht legal Menschen zu schlagen.
Vom Ergebnis her hast du Allerdings mehr oder weniger Recht, denn gibt es ein Gesetz, dass Asylbewerber explizit schützt. . Allerdings muss dafür bereits an der Grenze ein Asylantrag gestellt werden.
Wenn du ein Recht hast einen Antrag zu stellen, den aber nur im Inland stellen kannst, musst du logischerweise ein Recht haben, für die Antragsstellung einzuweisen.
Eben nicht. Das würde schon Sinn ergeben, ist aber keine notwendige Folgerung. Deshalb gibt es ja z.B. keine Visa für den Zweck. Außerdem kann man das Recht einen Antrag zu stellen natürlich auch Menschen mit Aussicht Anrecht auf Asyl beschränken. Es wäre durchaus möglich Menschen strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie einreisen, ihr Antrag abgelehnt wird und man ihnen nachweisen kann, dass sie wussten, dass sie keine Opfer einer relevanten Art der Verfolgung waren.
Selbstverständlich ist es das. Also, wir können natürlich auf unserer Seite der Grenze stehen, mit einem Schild mit Aufschrift "Asylantrag hier" winken, und singen "ällabätsch ihr kommt hier nicht drüber". Dann ist unser Asylrecht halt nicht mehr als ein grausamer Witz. Aber wenn es etwas bedeuten soll, dann ist die logische Folgerung, dass wir den Menschen den Antrag auch physisch ermöglichen müssen.
Die gibt es nicht, weil man für Asyl eben kein Visum braucht. Außerdem sagst du da gerade: "wir haben keine regulären Einreisewege geschaffen, das ist der Beleg, dass wir die Einreise nicht erlauben müssen". Wo soll da die Logik sein?
Kann man nicht. Erstens siehst du denen diese Aussicht nicht an der Nase an, dafür gibt es ja das Asylverfahren. Zweitens wissen die das mangels Zugang zu Bildung in europäischem Recht wahrscheinlich nicht mal selber und man kann das von ihnen auch nicht erwarten. Das ist keine triviale Entscheidung. Dass ein Mensch erstmal abhaut wenn er sein Leben bedroht sieht, egal ob das auf den ersten Blick unsere Kriterien für Asyl erfüllt, ist sehr verständlich. Knapp über 50% der Asylanträge werden bewilligt, vom Rest bekommen nochmal 80% eine Duldung, weil man sie nicht abschieben kann (z.b. weil das Heimatland dann doch zu gefährlich ist, auch wenn der Mensch nicht in unser Raster für Asyl passt). D.h. wir reden hier von um die 90%,die am Ende des Verfahrens erstmal bleiben dürfen. Das spricht weder dafür, dass viele Menschen offensichtlich ohne Grund kommen oder "keine Echten Flüchtlinge" sind, noch dafür, dass wir viel an den Zahlen oder der Wahrnehmung in der Bevölkerung ändern würden, selbst wenn wir die restlichen 10% rausfiltern.
Wie weist du das nach? Nichtmal ein deutscher Anwalt kann dir das mal eben so aus der Hüfte schießen.
Außerdem, echt geile Idee. Sperr Leute ein und fütter sie im Knast noch länger auf Staatskosten durch, anstatt sie draußen möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn: Wir haben Arbeitskräftemangel auf allen Qualifikationsstufen. Die Rente kollabiert, wenn das so weitergeht. Deutschland braucht bis auf weiteres jährlich 400.000 Menschen zusätzlich, um das jetzige Niveau zu halten. Es ist nicht in unserem Interesse, Menschen abzuweisen, selbst wenn wir es könnten.
Das wäre problematisch. Aber es geht ja um das danach. Man könnte selbstverständlich kommunizieren, dass es nur für politisch Verfolgte erlaubt ist einzureisen und dann Menschen bestrafen, die keine politisch Verfolgten sind und daher bei der Einreise "betrogen" haben.
Ich denke schon, dass das Gesetz Folgen haben wird. Es schafft Rechtsunsicherheit ind ermöglicht es unliebsame Organisationen zu drangsalieren.
Auch wenn am Ende die Anklage fallen gelassen wird. Da werden dann Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht, über Jahre Beweismittel wie Computer und Handys beschlagnahmt und vielleicht gibts sogar Untersuchungshaft.
Auch ohne strafrechtliche Verurteilung findet eine Kriminalisierung statt, mit dem Ziel legale Handlungen durch staatliche Mittel zu behindern. Ein Vorgehen, dass wir leider auch an anderer Stelle sehen, und den Rechtsstaat ein weiter aushöhlt.
Klar. Aber man sollte es nicht überbewerten. Im besten Fall wird danach einfach besser dokumentiert unter welchen Umständen Menschen gerettet wurden.
Sie dürfen doch weiterhin Seenot Rettung betreiben, es geht ja nur darum wenn sie die Menschen in die EU bringen wollen.
Also was wenn sie menschen kurz vor italien retten müssen Sie die wieder ganz zurück verschiffen und erst dort können sie medizinische Hilfe bekommen?
Ich habe mir den Gesetzesentwurf nicht angesehen, kann die Frage also nicht beantworten. Jedoch einen Hinweis möchte ich geben: Die meisten Seenotrettungen erfolgen nicht in der Nähe des EU-Festlands.
Wahrscheinlich nicht mal in der nähe von Inseln
https://img.zeit.de/politik/ausland/2017-07/heatmap-mittelmeer2/original__1000x849
https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-07/seenotrettung-mittelmeer-fluechtlinge-boote-ngos-marine
Etwas älter aber ich glaub nicht das sich da viel geändert hat.
Nein in den Nächsten Hafen.
Heisst wenn die vor italien kentern können sie die nach Italien bringen, wenn die aber schon in der Nähe des Startpunkts kentern müssen die dahin zurück gebracht werden. Wenn sie in der Nähe Griechenland kentern nach Griechenland.
Gemäss Seenotrecht haben die Retter aber kein Anrecht drauf einen weiter entfernten Hafen zu wählen, ausser der Zielhafen leitet sie zu einem anderen.