this post was submitted on 05 Feb 2024
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Das Gesetz in der Schweiz schreibt halt vor, dass man als Führerscheinhalter dazu verpflichtet ist, den Gesundheitsnachweis zu erbringen. Das heißt, die Grundannahme ist, ein Mensch ist gesundheitlich nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen. Erst bei Nachweis darf man dann. Bei für die Allgemeinheit gefährlichen Tätigkeiten wie Autofahren ist das gar nicht mal so unsinnig.
Ich gehe aber davon aus, dass der Mensch die Randbedingungen in der Schweiz kannte. Also wird wohl gewusst haben, was er tat, als er besoffen die Nachbarn mit lauter Musik genervt hat.
Dem ersten Absatz würde ich zustimmen. Aber zuhause laut Musik hören und saufen ist aber in keiner Weise ein ernst zu nehmender Grund um davon auszugehen, dass jemand Alkoholiker/nicht mehr gesund ist. Die 2 Promille + unauffälliges Verhalten vielleicht noch eher, aber trotzdem finde ich es krass, dass ein Polizist sich raus nimmt, quasi ein psychologisches Gutachten zu machen. Das geht einfach nicht.