this post was submitted on 09 Feb 2024
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[–] Domkat@feddit.de 3 points 9 months ago (1 children)

Die Kapitalerträge z.b. aus Wertsteigerung von Anlagevermögen müssen allerdings erst bei Veräußerung/Auszahlung versteuert werden. Zusammen mit der löchrigen Erbschaftssteuer also auch unwahrscheinlich dass es gut umgesetzt wird.

Soll nicht heißen dass ich gegen die Maßnahme wäre, aber ich bleibe bei der Ansicht dass es mehrere Maßnahmen braucht und wir keine davon ausschließen/schlechtreden sollten weil ja trotzdem eine Lücke bleiben könnte.

Die Verwaltungskosten für das Eintreiben der Vermögenssteuer werden äußerst unterschiedlich eingeschätzt. Dass es unter dem Strich Milliardenbeträge an Nettoeinnahmen für den Staat wären, die von Leuten kommen die es sich leisten können dürfte aber unbestritten sein.

[–] letmesleep@feddit.de 1 points 9 months ago

Wertsteigerung von Anlagevermögen müssen allerdings erst bei Veräußerung/Auszahlung versteuert werden.

Nö, die sind sogar (nach einer Haltefrist) steuerfrei. Das ist hatl so etwas, das man sofort machen kann, ohne, dass es

Die Verwaltungskosten für das Eintreiben der Vermögenssteuer werden äußerst unterschiedlich eingeschätzt. Dass es unter dem Strich Milliardenbeträge an Nettoeinnahmen für den Staat wären, die von Leuten kommen die es sich leisten können dürfte aber unbestritten sein.

Da wäre ich mir nicht so sicher, Du vergisst, wie unterbesetzt unsere Finanzämter sind. Du musst die Verwaltungskosten schon mit einem Faktor 10 oder so multiplizieren, weil neue Aufgaben in jedem Fall dazu führen, dass in anderen Bereichen weniger geprüft wird.