this post was submitted on 19 Jul 2023
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Bin zugegebenermaßen kein Jurist. Sehe als Laie aber die Schwierigkeit, ob die LG überhaupt als eine Vereinigung gesehen werden kann.
Sind ja ein Haufen eher lose zusammen arbeitender Einzelpersonen und mehreren Vereinen, oder?
Die Lage der Nation hat dazu einen interessanten Podcast mit einer juristischer Einschätzung, allerdings von vor dem Urteil. (ungefähr Minute 7) https://lagedernation.org/podcast/ldn337-razzia-bei-letzter-generation-ampel-streitet-ueber-klimagesetze-transportgenehmigungen-bremsen-windkraftausbau-neue-ideen-fuer-einwanderung-prof-simon-jaeger-leiter-des-iza/
Danach ist die Letzte Generation ganz klar eine Vereinigung, da sie a) ein dauerhafter Zusammenschluss sind, unabhängig von Einzelpersonen b) sich mehr als 2 Personen zusammengeschlossen haben c) es ein gemeinsames übergeordnetes Interesse gibt
Fand ich auch sehr spannend. Evtl. erwähnenswert für diejenigen, die den Podcast nicht kennen: Einer der beiden Hosts ist Ulf Burmeyer. Er ist Vorsitzender der Gesellschaft der Freiheitsrechte und beurlaubter Richter auf Lebenszeit am LG Berlin. Dazu ist er echt gut vernetzt in der Jura und Politik Szene.
Das ist also nicht nur die Meinung von irgendwelchen Podcast Fritzen, sondern fundiert.
Bin auch kein Jurist, aber ich denke, um etwas als "Vereinigung" zu bezeichnen muss kein explizit gegründeter Verein oder ähnliches Vorliegen. Taliban, Clans und NSU sind ja auch keine e.V. oder GmbH. Dass es eine Webseite und zentrale Steuerung gibt "reicht" aus.
Ja, aber die haben stärkere Strukturen und sind daher eindeutiger zu einer "organisierten Willensbildung" fähig. Die LG hat ja nicht mal eine zentrale Führungsriege.
https://letztegeneration.org/wer-wir-sind/ zeigt sogar eine Karte von Ortsgruppen. Das ist sehr organisiert.
Oder direkt aus dem StGB:
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
Ja, kenne ich. Der Begriff "organisierte Willensbildung" ist es bei dem ich das Problem sehe. Dafür bräuchte es meiner Laienmeinung nach stärkere Strukturen.
LG hat eine organisierte Schulung für Umgang mit Medien und so ein Zeug. Hat man in einer Doku gesehen. Wenn man lang genug sucht, findet man auch dass sie eine Orga sind