this post was submitted on 21 Jul 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Ja was denn jetzt?
Generell wäre ein soziales Jahr nach der Schulbildung, unabhängig von Geschlecht, für alle mit Hauptwohnsitz in Deutschland keine schlechte Idee.
Man muss nur schauen dass diese Arbeit dann auch angemessen entlohnt wird.
Und deswegen wird es dazu nicht kommen, auch wenn ein verirrter SPD-MdB meint, damit im Sommerloch seinen Namen in die Zeitungen kriegen zu müssen.
Aber wie umsetzen? Und wozu?
Wenn das Jahr freiwillig ist, dann ist es ja schon so wie jetzt. Als Pflichtjahr wird es nicht gehen, da ein solcher Dienst nur Ersatzdienst für eine Werbepflicht sein kann; diese ist aber ausgesetzt. Und wenn es eh angemessen entlohnt wird, kann man die Leute ja auch direkt normal einstellen...
Ich gehe davon aus dass es dann nicht freiwillig wäre, sondern ein 'Sozialjahr'
Wozu? Zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Horizonterweiterung.
Wie und ob es auch ohne Wehrpflicht durchsetzbar ist, weiß ich nicht, aber generell finde ich den Grundgedanken gut WENN es nicht dazu führt, dass Jugendliche als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
Nichts stärkt den Zusammenhalt wie Zwang.
http://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/5-verbot-der-sklaverei-und-der-zwangsarbeit
Der Zivildienst war bisher immer durch folgende Klausel begründet:
Diese Begründung lässt die Charta allerdings nicht zu ;)
Ich bin gegen den staatlichen Zwang meiner Lebensführung.
Ich höre dieses Argument öfters. Wo ist der Unterschied zur Schulpflicht? Also außer dass es ein weiteres Jahr wäre.
Eine gewisse Grundbildung ist wichtig für eine Demokratie und selbstbestimmt Lebensführung. Das soziale Jahr sorgt dafür, dass weiter Lohndumping in sozialen Berufen herrscht. Das wirkt eh sehr, dass man nichts am unattraktiven System ändern will. Dann kann man auch gleich den restlich Fachkräftemangel in anderen Branchen so bekämpfen. Einfach Leute in Jobs verpflichten und die freie Arbeitwahl in die Tonne treten.
Endet die Schulpflicht nicht mit der Volljährigkeit?
Doch ist es.