Aus den Dokumenten geht auch hervor, dass vor allem zwischen dem von der FDP geführten BMJ [das bei den Verhandlungen federführend war] und dem grün geführten Bundesumweltministerium (BMUV) Differenzen bestanden. So skizziert das BMJ auf die IFG-Anfrage hin vor allem wirtschaftsfreundliche Ziele. Zum Beispiel: keine höheren Bußgelder, keine Verpflichtung für Hersteller, ein Ersatzprodukt für die Reparaturdauer bereitzustellen und keine Ausweitung des Reparaturrechts auf weitere Produktgruppen. Das BMUV wünschte sich dagegen unter anderem mehr Produktgruppen und eine Preisangabepflicht für Standardreparaturen.
Wiedereinmal war es die FDP.