Das Schild ist aber leider nicht korrekt bzw. vollständig.
Auch innerorts gilt ein Mindestüberholabstand von 2,0m, wenn sich Kinder auf einem Fahrrad befinden oder wenn die Radfahrer*innen sichtbar unsicher fahren.
https://bw.adfc.de/artikel/dossier-abstandkampagne-des-adfc-baden-wuerttemberg
Sieht nicht sehr einladend aus.
Die Location auch nicht.